Frage zum Verkehrsrecht
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- Schandmäulchen
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Frage zum Verkehrsrecht
Welche Uhrzeit muss man auf der Parkscheibe einstellen, wenn man sein Auto hier 22:00 Uhr
an einem gewöhnlichen Montagabend abstellt und kein Knöllchen riskieren will?
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an einem gewöhnlichen Montagabend abstellt und kein Knöllchen riskieren will?
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Für unser Leben gibt es keine zweite Staffel. Leben wir jetzt!
Das sind wir denen schuldig, die zu früh gehen mussten.
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- Sarazena
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Wenn du bis 7:00 Uhr wieder weg bist, ist es egal - da kannst du die Scheibe auch im Handschuhfach lassen.
Ich würde die Scheibe auf 7:00 Uhr stellen, muss dann aber um 9:00 Uhr weg sein. Argumentation: Ich bin vor 7 Uhr angekommen und habe die Scheibe auf 7 Uhr gestellt.
Ich würde die Scheibe auf 7:00 Uhr stellen, muss dann aber um 9:00 Uhr weg sein. Argumentation: Ich bin vor 7 Uhr angekommen und habe die Scheibe auf 7 Uhr gestellt.
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- Sarazena
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Frage zum Verkehrsrecht
Gerade gefunden:
Bei zeitlich beschränktem Kurzzeitparken ist die Parkzeit auf der Parkscheibe auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn des parkuhrpflichtigen Abschnittes zu stellen, wenn das Fahrzeug bereits vor der parkuhrpflichtigen Zeit abgestellt wird.
(BayObLG in NJW 78, 1275)
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- Schandmäulchen
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Ja, dieses Gerichtsurteil habe ich auch gefunden. Aber hättest du das ohne Googeln gewusst?
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass die Ankunftszeit einzustellen ist (aufzurunden auf die halbe/volle Stunde).
Das sagt auch §13 Abs. 2 StVO
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass die Ankunftszeit einzustellen ist (aufzurunden auf die halbe/volle Stunde).
Das sagt auch §13 Abs. 2 StVO
Steht dieses Urteil dazu nicht in Widerspruch?(2) 1Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
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- Sarazena
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Ich freue mich, dass das Urteil dem Sinn der Sache folgt und nicht dem Buchstaben des Gesetzes.
Gewusst habe ich das nicht, aber ich wäre genau so Verfahren im Vertrauen darauf, dass so früh (halb sieben) sowieso keine Zettelschlampe Politesse kommt
Gewusst habe ich das nicht, aber ich wäre genau so Verfahren im Vertrauen darauf, dass so früh (halb sieben) sowieso keine Zettelschlampe Politesse kommt
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Weil ich heute mal wieder über einen Autofahrer schimpfen durfte.
Wer findet den Unterschied und was bedeutet er?
https://assets.adac.de/image/upload/ar_ ... 080_g7xxdg
https://assets.adac.de/image/upload/ar_ ... 911_umrkax
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- wendland
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Oha! Grundsätzlich war ich ja davon ausgegangen, dass IMMER gilt, dass der, der sich im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt hat.
In Bild 2 ist das ja zusätzlich auch durch Schilder geregelt. Hier muss der Einfahrende Vorfahrt gewähren.
Bild 1 deutet eher auf Rechts-vor-Links hin, was für einen Kreisverkehr aber eher unlogisch ist.
In Bild 2 ist das ja zusätzlich auch durch Schilder geregelt. Hier muss der Einfahrende Vorfahrt gewähren.
Bild 1 deutet eher auf Rechts-vor-Links hin, was für einen Kreisverkehr aber eher unlogisch ist.
Neben manchem andern sondern die Menschen auch Gesprochnes ab.
Man muß das nicht gar so wichtig nehmen.
Man muß das nicht gar so wichtig nehmen.
- Schandmäulchen
- Einheimischer
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- Registriert: Mo 18. Jun 2018, 19:06
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Wow. Das habe ich nicht gewusst. Danke für den Denkanstoß.
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