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Verfasst: Fr 14. Jan 2022, 11:48
von Deltazwo
417 km/h auf der Autobahn. :oih:
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Verfasst: Fr 14. Jan 2022, 20:31
von wendland
Grundgütiger!! :-O

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Verfasst: Fr 22. Apr 2022, 20:35
von Schandmäulchen
Deltazwo hat geschrieben: Fr 14. Jan 2022, 11:48 417 km/h auf der Autobahn. :oih:
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Verfahren gegen rasenden Millionär auf der A2 eingestellt
Mit 417 km/h bretterte ein Mann aus Tschechien in einem Bugatti über die Autobahn 2.
Hinweise für eine Straftat sieht die Staatsanwaltschaft Stendal allerdings nicht – niemand sei in Gefahr gewesen.
Tja nun.

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Verfasst: Sa 23. Apr 2022, 12:45
von surfin
Schandmäulchen hat geschrieben: Fr 22. Apr 2022, 20:35
Deltazwo hat geschrieben: Fr 14. Jan 2022, 11:48 Hinweise für eine Straftat sieht die Staatsanwaltschaft Stendal allerdings nicht – niemand sei in Gefahr gewesen.
Tja nun.
Das ist nicht der Fehler der Staatsanwaltschaft sondern der unserer autolobbydurchseuchten Politiker, die sich weigern eine Höchstgeschwindigkeit einzuführen.

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Verfasst: Sa 23. Apr 2022, 13:52
von Schandmäulchen
aBeR wiR HabEN dOch eiNfFach NIcHt gENUg sCHiLdEr!!!111einself*

Meint jedenfalls der amtierende Bundesverkehrtminister von der Fick.Den.Planeten-Partei... und sein Parteifreund Lindner meint,
es wäre jetzt nicht die Zeit für ideologische Debatten. Dabei ist die Diskussion ums Tempolimit genau das: eine ideologische Dabatte.
► Text anzeigen
P.S.: Das Urteil kann ich trotzdem nicht nachvollziehen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass niemand in Gefahr gewesen sei.
Da hatten potentielle Opfer ja Glück, dass sie dort nicht unterwegs waren. Wie will man bei einer Geschwindigkeit von 115 Metern pro Sekunde noch auf IRGENDWAS reagieren, was da plötzlich auftaucht?

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Verfasst: So 24. Apr 2022, 18:51
von surfin
Also nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich bin für ein Tempolimit.

Aber solange dem Fahrer nicht nachgewiesen werden kann, dass er nicht innerhalb der überschaubaren Strecke zum Halten komme konnte, sehe ich angesichts der bewußten Entscheidung des Gesetzgebers gegen ein Tempolimit nicht, gegen welche Tatbestandsmerkmale der Fahrer verstoßen haben sollte. Er ist links gefahren und hatte immer noch einen leeren Fahrstreifen zwischen sich und den Autos auf der rechten Seite.

PS: Es war kein Urteil, weil die Sta noch nicht einmal Anklage erhoben hat.

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Verfasst: So 24. Apr 2022, 20:42
von Schandmäulchen
Ok, akzeptiert.

Danke für die Klarstellung mit dem Urteil. ;-)

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Verfasst: Mo 25. Apr 2022, 08:17
von surfin
Wenn es zu einem Unfalll kommt, wird nach nach der Rechtsprechung natürlich wegen Fahrlässigkeit eine erhebliche Mitschuld bekommen.

Aber diese Fahrlässigkeit ist halt viel weniger als die in § 315d StGB erwähnten Merkmale.

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Verfasst: So 1. Mai 2022, 18:39
von Deltazwo
Miniaturwunderland Hamburg in 360 Grad

Eine Stunde fahrt durch das Miniaturwunderland Hamburg, während der Fahrt kann man die Kamera um 360 Grad schwenken. :-!
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Verfasst: Do 24. Nov 2022, 23:32
von Deltazwo
Ich wollte immer Rallyfahrer werden...
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