Presseschau - Wandzeitung für verschiedene Themen

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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Manche Urteile machen einfach nur völlig fassungslos.
Bei der Verhandlung über die Vergewaltigung einer schlafenden – und damit willenlosen – Frau hat das Amtsgericht München bemerkenswerte Milde walten lassen: Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Renate Partin verurteilte einen 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und setzte diese zur Bewährung aus. Die Tat sei für das Opfer sehr einschneidend gewesen, stellte die Richterin fest, „sie wird für den Rest ihres Lebens nicht mehr so sein, wie sie war“. Den Täter wolle man aber nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. „Das wäre eine sehr große Härte“, meinte die Richterin.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fe ... PH5FGWPwqh
Ich kann gar nicht sagen, was mich mehr empört: die unfassbare Milde des Urteils, die ungeheuerliche Begründung des Strafmaßes oder dass dieses Urteil von einer Frau gefällt wurde.

Es ist ein Freibrief für Beamte zur Vergewaltigung - es drohen ja offensichtlich keinerlei nennenswerte Konsequenzen. Und welche Frau zeigt jetzt noch eine Vergewaltigung an, wenn sie dann auch noch von der Justiz verhöhnt wird?

Und mal so nebenbei: verliert der Vergewaltiger auch dann seinen Beamtenstatus, wenn die 11 Monate Freiheitsstrafe NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, er also die Strafe wirklich absitzen muss?
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sprungfan
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Beitrag von sprungfan »

Das ist ein empörendes und frauenfeindliches Urteil, gefällt von einer Frau. Ich bin fassungslos.
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surfin
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Beitrag von surfin »

Schandmäulchen hat geschrieben: So 29. Dez 2024, 12:31 Und mal so nebenbei: verliert der Vergewaltiger auch dann seinen Beamtenstatus, wenn die 11 Monate Freiheitsstrafe NICHT zur Bewährung ausgesetzt werden, er also die Strafe wirklich absitzen muss?
Das kommt darauf an. Ab einem Jahr - egal ob Bewährung oder nicht - verliert jedenfalls ein Bundesbeamter bei Vorsatztaten kraft Gesetzes den Beamtenstatus, § 41 Abs. 1 Nr. 1 BBG. Ich vermute, in den Landesgesetzen ist es ebenso.

Bei jeder Straftat wird ja außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Auch hier kann es theoretisch zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kommen, § 10 BDG. Wenn aber das Strafgericht das explizit nicht wollte, glaube ich kaum, dass es qua Disziplinarrecht zu einer Entlassung kommen wird.

Im Übrigen sind Strafmaß und Begründung in der Tat unsäglich.
Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Die Staatsanwaltschaft wird Berufung einlegen.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mu ... cTwRL5fk4w
Und die Tatsache, dass Jennifer B. zum Tatzeitpunkt etwa ein Promille Alkohol im Blut hatte, hätte „zum Tatgepräge beigetragen“.
Wie bitte?! Sie hatte sicher auch einen kurzen Rock an. :-((
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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Erfundene Belästigungsvorwürfe gegen Gelbhaar

Was für eine durch und durch widerliche Nummer. Ganz besonders abstoßend sind die Kommentare
der üblichen Verdächtigen aus UNion, FDP und AfD in den sozialen Netzwerken.

Da scheißen insbesondere Mandatsträger*innen der selbst ernannten Law-and-Order-Partei CDU
ganz gepflegt auf eine der Grundfesten des Rechtsstaates: die Unschuldsvermutung. Bild
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Sarazena
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Beitrag von Sarazena »

Bezeichnend ist noch, dass ausgerechnet Robert Habecks Bazi, sein Wahlkampf-Chef, von dem Schlamassel profitiert.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. ;-)
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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Wo genau profitiert denn Andreas Audretsch?

So gut wie nichts von dem, was von etlichen Medien (und etlichen Politiker*innen) am Wochenende verbreitet wurde, ist bewiesen.

Solche Unterstellungen ohne jede Grundlage halte ich für infam und widerwärtig. Aber Hauptsache, erst einmal mit Dreck schmeißen -
irgendwas wird schon hängenbleiben. Man sieht ja, dass es funktioniert.

Aber wenn sogar diese ekelhafte Hetzpostille BILD zurückrudern muss - sollte dir das nicht zu denken geben?

Falschverdächtigung ist übrigens strafbar.
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Sarazena
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Beitrag von Sarazena »

Schandmäulchen hat geschrieben: Mo 20. Jan 2025, 14:55 Wo genau profitiert denn Andreas Audretsch?
Gelbhaar hat, wegen der Anschuldigungen, zunächst auf den zweiten Platz auf der Landesliste für den Bundestag verzichtete, und zwar für einen ganz besonderen Kandidaten: Andreas Audretsch, den Wahlkampfmanager von Robert Habeck.
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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Stefan Gelbhaar, 2021 direkt gewähltes Mitglied des Bundestages, war Direktkandidat (im November 2024 mit 98,4% in Berlin-Pankow) der Grünen. Die Abstimmung wurde wegen der offensichtlich zu Unrecht erhobenen Vorwürfe am 8. Januar 2025 wiederholt, dort unterlag er seiner Mitbewerberin Julia Schneider deutlich. Seine Kandidatur für die Landesliste hat er schon im Dezember zurückgezogen. Es gibt bislang keinen Beweis, dass Andreas Audretsch, der den Listenplatz ohnehin bekommen hätte, in irgendeiner Weise in die Intrige dieser Shirin Kreße involviert war. Die Dame hat übrigens noch nicht einmal Strafanzeige gegen Stefan Gelbhaar erstattet hat, aber alle Ämter niedergelegt, ist aus der Partei ausgetreten und hat ihren Job in einem Grünen-Abgeordnetenbüro gekündigt hat. Gegen die Dame haben nun der Bundesvorstand der Grünen und auch der rbb Strafanzeige erstattet.

Die Rolle des rbb, der in dieser Sache "Fehler zugibt", sollte meiner Ansicht nach ebenso einer juristischen Überprüfung unterzogen werden. Einen Skandal wittern, schlampig (wenn überhaupt) ermitteln und einen Menschen dem geifernden Mob aus Union, FDP und AfD und den üblichen Verdächtigen der rechten Journaille zum Fraß vorzuwerfen ist nicht nur unterste Schublade, sondern möglicherweise sogar strafbar.
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surfin
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Beitrag von surfin »

https://www.spiegel.de/ausland/donald-t ... 28519b2768

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