Presseschau - Wandzeitung für verschiedene Themen
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Man muss doch froh sein, wenn er kein Messer dabei hatte.
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Zeigt nicht allein die Tatsache, dass der Autofahrer im ersten Fall gegen seine unfassbar milde "Strafe" auch noch Berufung eingelegt hat, dass ihm die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz fehlt?
Was übrigens die 150 Tagessätze betrifft, schweigt sich die StA ja mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Autofahrers über die Höhe aus. Warum diesmal? Das ist doch sonst nicht üblich? In allen anderen Fällen wird die Höhe der Tagessätze doch auch genannt?
Das macht einfach nur völlig sprachlos. Der Unfallverursacher war zum Zeitpunkt des Unfalls 77 Jahre alt. Fand wenigstens aus Anlass dieses Unfalls eine Untersuchung seiner Fahrtüchtigkeit statt?! Oder fährt der Typ jetzt weiter, bis er den nächsten Menschen tötet?Der heute 78-Jährige stieß mit seinem Wagen auf der Landesstraße 754 nahe dem baden-württembergischen Neuhausen mit dem 43 Jahre alten Radfahrer zusammen. Der Radaktivist starb noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Autofahrer den 43-Jährigen trotz guter Sichtverhältnisse »aus Unachtsamkeit gänzlich übersehen hat«. Der Senior habe den Radfahrer ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 Kilometern pro Stunde erfasst.
»Dabei ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten hat und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar war«, hieß es in einer Mitteilung der Behörde.
(Quelle)
Was übrigens die 150 Tagessätze betrifft, schweigt sich die StA ja mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Autofahrers über die Höhe aus. Warum diesmal? Das ist doch sonst nicht üblich? In allen anderen Fällen wird die Höhe der Tagessätze doch auch genannt?
Für unser Leben gibt es keine zweite Staffel. Leben wir jetzt!
Das sind wir denen schuldig, die zu früh gehen mussten.
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Staatsanwaltschaft und Polizei Pforzheim haben doch vorher schon oft genug nicht auf Anzeigen von @Natenom reagiert bzw. ihn (ähnlich wie jetzt bei dem Fall in Dresden) mit Repressalien wegen seiner Nutzung der Landstrasse als Radfahrer behindert. Auch von Autofahrern ist er dort doch (auch im privaten Umfeld) schon bedroht worden. Und wenn dieser Autofahrer eine "etwas bekanntere" Person in der Gegend ist, gibt es wohl evtl. Verbindungen zur örtlichen Justiz, möchte ich mal annehmen.
Weihnachten bekomme ich bestimmt viele Geschenke, denn ich war sehr artig!
...mal bösartig, mal abartig, mal unartig und gelegentlich eigenartig...
... aber immer einzigartig!
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- Schandmäulchen
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Mit anderen Worten: "selbst schuld - das hat er nun davon!"
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Ja, so etwa denke ich mir das auch!
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Diesen Typen habe ich schon vor mehr als 35 Jahren (genauer: spätenstens seit Juni 1989) abgrundtief verachtet.
Ex-DDR-Staatoberhaupt: Egon Krenz lobt Sahra Wagenknecht und Michael Kretschmer
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Das sagt Guido Kühn auch!Schandmäulchen hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 17:24 Mit anderen Worten: "selbst schuld - das hat er nun davon!"
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Es ist ja nun nicht so, dass der Opa einen Blechschaden an einem Polizeifahrzeug verursacht hätte! Dann wär er aber eingefahren!
Apropos Auffahrunfall: heißt es sonst nicht immer "wer auffährt, ist schuld"?
________________________
Und noch ein Urteil: Tödlicher Raser-Unfall in Köln-Nippes endet mit Bewährung
Bemerkenswert ist hier eine Äußerung der Vorsitzenden Richterin:
Was ist denn "gerecht"? Wenn der, der den Tod eines anderen Menschen verursacht, auch getötet wird? Ganz sicher nicht. Aber zwischen Todesstrafe und Bewährungs- oder gar nur Geldstrafe liegen Welten - und mein Eindruck ist, dass die Justiz gemeingefährliche Autofahrer (meist sind es ja Männer) - auch und gerade die, die andere Menschen getötet und/oder schwer verletzt haben - nur allzuoft mit Samthandschuhen anfasst. Das Urteil gegen zumindest einen der beiden Ku'damm-Raser wegen Mordes war dann wohl doch eher eine rühmliche Ausnahme.
Apropos Auffahrunfall: heißt es sonst nicht immer "wer auffährt, ist schuld"?
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Und noch ein Urteil: Tödlicher Raser-Unfall in Köln-Nippes endet mit Bewährung
Bemerkenswert ist hier eine Äußerung der Vorsitzenden Richterin:
Warum dann überhaupt eine Hauptverhandlung? Schickt solche ************** doch einfach ohne Abendbrot auf die stille Treppe!Heute haben wir hier einen Fall verhandelt, der schwierig ist, weil wir keiner der beteiligten und betroffenen Personen gerecht werden können.
Was ist denn "gerecht"? Wenn der, der den Tod eines anderen Menschen verursacht, auch getötet wird? Ganz sicher nicht. Aber zwischen Todesstrafe und Bewährungs- oder gar nur Geldstrafe liegen Welten - und mein Eindruck ist, dass die Justiz gemeingefährliche Autofahrer (meist sind es ja Männer) - auch und gerade die, die andere Menschen getötet und/oder schwer verletzt haben - nur allzuoft mit Samthandschuhen anfasst. Das Urteil gegen zumindest einen der beiden Ku'damm-Raser wegen Mordes war dann wohl doch eher eine rühmliche Ausnahme.
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Und schon wieder ein schwerer Unfall mit drei Toten. Und wieder schreibt fast die gesamte versammelte Presse, dass die drei Opfer
"von einem Auto erfasst" wurden und "sich so schwer verletzten, dass sie noch an der Unfallstelle starben".
Was lernen diese Journalisten eigentlich in ihrer Ausbildung?!
"von einem Auto erfasst" wurden und "sich so schwer verletzten, dass sie noch an der Unfallstelle starben".
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Solange bei Tempo 198 innerorts noch von Temposündern die Rede ist... das sind Straftaten!
Haftstrafe, Führerscheinentzug auf Lebenszeit, Einziehen und Versteigern des Tatwerkzeugs zugunsten der Kommune!
https://www.schwaebische.de/regional/tu ... ws-3052757
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