Presseschau - Wandzeitung für verschiedene Themen

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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Der Unternehmer Theo Müller hat dagegen geklagt, dass die Kampagnenorganisation Campact verbreitet, er unterstütze die AfD.
Jetzt hat ein Gericht entschieden: Man darf das.
(Quelle)
Zur Müllermilch-Gruppe gehören übrigens:

Bild

(Mit Nordsee ist NICHT die Imbisskette gemeint, sondern die Produkte der Marke, die man im Supermarkt kaufen kann)
Keine Stimme für Faschisten, ihre Steigbügelhalter und Helfershelfer!
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surfin
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Beitrag von surfin »

Schon das Photo in dem Artikel sagt mehr als 1000 Worte.
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sprungfan
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Beitrag von sprungfan »

Erinnert mich an das. Bild als Hitler bei dem Ehepaar Wagner eingeladen war.
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
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surfin
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Beitrag von surfin »

Wegen ähnlicher Berichte zur AfD-Nähe habe ich schweren Herzens mein Konto bei einem meiner Lieblingsinternethändler gekündigt:
https://www.spiegel.de/panorama/udo-boe ... 9331f58b3f
Nach der Standardemail, die ich postwendend bekommen habe, war ich nicht der erste ;-)
Leider führt das dazu, dass ich wieder mehr bei der großen Internetplattform kaufe, deren Namen ich hier nicht nennen will.
Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Und ich werde in diesem Möbelhaus nichts mehr kaufen.

Bild
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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Was soll schon passieren, ist je was passiert...
.
Hier erscheint normalerweise ein Video von YouTube. Bitte wende dich an einen Administrator.
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surfin
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Beitrag von surfin »

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 6b47b8ace5
Der Ältere nahm demnach Anlauf und trat dem Sanitäter ins Gesicht; der 40-Jährige stürzte und blieb regungslos liegen. Der jüngere Angeklagte soll anschließend weiter auf ihn eingetreten haben.

Der Rettungssanitäter fiel ins Koma und wurde wegen lebensbedrohlicher Verletzungen mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt. Er erlitt unter anderem eine Hirnschädigung mit massivem Gedächtnisverlust. Ob er wieder in seinen Beruf zurückkehren kann, ist unklar.

Die Bonner Kammer konnte nach der Beweisaufnahme keine Tötungsabsicht nachweisen. »Sie wollten nicht wirklich, dass er stirbt«,
Is klar. Sollte nur so ne Art Reiztherapie sein.
Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Jugendstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren Haft. Beim 19-Jährigen setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus, beim mehrfach vorbestraften 18-Jährigen nicht.
Das ist einfach nicht zu fassen.
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Deltazwo
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Beitrag von Deltazwo »

Das ist unsere Kuscheljustiz. Völlig normal, die Täter lachen sich ins Fäustchen.
Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Unsere ""Kuscheljustiz hätte durchaus die Möglichkeit, solche Täter härter zu bestrafen.

Wie man bei dem geschilderten Verbrechen KEINE Tötungsabsicht vermuten möchte nachweisen kann, ist nicht nachvollziehbar!
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