Presseschau - Wandzeitung für verschiedene Themen

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sprungfan
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Beitrag von sprungfan »

Was ist das denn für ein Idiot. :-((
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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Aus der gleichen Partei wie dieser Typ:

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surfin
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Beitrag von surfin »

Schandmäulchen hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 19:50 Viel zu oft sind die Urteile gegen Raser - auch und gerade, wenn sie dabei Menschen getötet haben - erschreckend mild.
https://www.ga-online.de/artikel/164953 ... 2-Jaehrige
Der eine von ihnen bekam fünf, der andere viereinhalb Jahre nach Jugendstrafrecht. Die Strafen gehen deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.
Verglichen mit dem oben zitierten Fall aus Ludwigsburg mag das zu milde erscheinen, aber hier ging es nach Jugendstrafrecht und ein Mord wurde verneint, was ich dogmatisch für richtig halte.
Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Die beiden heute 22-Jährigen waren im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der Autobahn 555 mit Geschwindigkeiten von 200 Kilometern pro Stunde unterwegs. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte dabei einen Kleinwagen
Warum dürfen Teenager, die sich höchstwahrscheinlich sogar noch in der Probezeit befanden, überhaupt "hochmotorisierte Fahrzeuge" führen? Zumindest diese beiden waren doch dazu auch charakterlich eindeutig nicht in der Lage (oder überhaupt willens).
Richter Müller sagte, die beiden Angeklagten hätten sicher nicht den Vorsatz gehabt, Menschen zu töten. Aber sie hätten es durchaus in Kauf genommen.
Jeder Fahrer (in den allermeisten Fällen SIND es ja [junge] Männer), der mit derart überhöhten Geschwindigkeiten unterwegs ist, nimmt meiner Ansicht nach billigend Schwerverletzte und/oder Tote in Kauf. Wirklich JEDER.
Der Verteidiger des einen Angeklagten plädierte nach Gerichtsangaben auf Freispruch
DIE Begründung würde mich wirklich mal interessieren. Ebenso interessiert mich, ob die beiden Raser nach Verbüßung ihrer Strafe (falls dieses Urteil rechtskräftig wird) ihre Führerscheine wiederbekommen.

Wie ist das eigentlich, wenn die Angeklagten Revision einlegen? KANN die nächste Instanz sie dann auch noch wegen Mordes verurteilen?
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surfin
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Beitrag von surfin »

1. Die Fahrerlaubnis wurde für zwei weitere Jahre entzogen. Danach müssen sie eine neue beantragen, wobei ihre Eignung geprüft werden kann
2. Nein. Wenn nur die Angeklagten Revision einlegen gilt ein Verschlechterungsverbot.

Was den Mordvorwurf anbelangt, ist es in solchen Fällen ein Problem der Abgrenzung zwischen der leichtesten Vorsatzstufe (die es für Mord mindestens braucht) und der bewußten Fahrlässigkeit, die für Mord nicht ausreicht.
vertieft hier: https://kraatz-group.de/abgrenzung-bedi ... essigkeit/
Zusammenfassung:
Die Einwilligungs- und Billigungstheorie stellt wie die Gleichgültigkeitstheorie und die Ernstnahmetheorie bei der Bestimmung des Eventualvorsatzes sowohl auf das Wissens- als auch auf das Willenselement ab. Nach ihr handelt der Täter mit dolus eventualis, wenn er die konkrete Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und trotzdem handelt, weil er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt (BGHSt 7, 363; 36, 1; 44, 49; 51, 18).
Pragmatische Unterscheidung:
„Frank’sche Formel“: So sagt sich ein im Hinblick auf den Erfolgseintritt mit dolus eventualis handelnder Täter: „Na, und wenn schon“, wohingegen er sich i.R.d. bewussten Fahrlässigkeit sagt: „Es wird schon gut gehen“
Ich denke, auch bei hohen Geschwindigkeiten ist auf dieser Autobahn plausibel, wenn man bezogen auf einen tötlichen Ausgang das "es wird schon gut gehen" bejaht. Die A 555 https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesautobahn_555 geht zwischen Bonn und Köln fast schnurgerade dreispurig (und ist deshalb eine berüchtigte Rennstrecke).
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surfin
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Beitrag von surfin »

surfin hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 10:44 Ich denke, auch bei hohen Geschwindigkeiten ist auf dieser Autobahn plausibel, wenn man bezogen auf einen tötlichen Ausgang das "es wird schon gut gehen" bejaht.
Zumal auch für Raser in dubio pro reo gilt.
Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

surfin hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 10:44 1. Die Fahrerlaubnis wurde für zwei weitere Jahre entzogen. Danach müssen sie eine neue beantragen, wobei ihre Eignung geprüft werden kann
2. Nein. Wenn nur die Angeklagten Revision einlegen gilt ein Verschlechterungsverbot.
Ahja, danke. Eine höhere Bestrafung ist also nur innerhalb des Strafrahmens für die bereits verurteilte Straftat möglich (sofern der nicht ausgeschöpft ist)?
Was den Mordvorwurf anbelangt, ist es in solchen Fällen ein Problem der Abgrenzung zwischen der leichtesten Vorsatzstufe (die es für Mord mindestens braucht) und der bewußten Fahrlässigkeit, die für Mord nicht ausreicht.
Diese Tatsache ist mir schon klar. Was mir nicht klar ist, warum sich Raser angesichts der vielen Opfer, die durch Raserei und insbesondere Wettrennen totgefahren oder schwer verletzt wurden, überhaupt noch glaubhaft auf bewusste Fahrlässigkeit berufen können. "Nicht angepasste Geschwindigkeit" ist nicht EINE, sondern die HAUPTursache für Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten!
Ich denke, auch bei hohen Geschwindigkeiten ist auf dieser Autobahn plausibel, wenn man bezogen auf einen tötlichen Ausgang das "es wird schon gut gehen" bejaht. Die A 555 https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesautobahn_555 geht zwischen Bonn und Köln fast schnurgerade dreispurig (und ist deshalb eine berüchtigte Rennstrecke).
Siehe oben. :-((
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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Was ganz anderes.

BundestagspräsidentinJulia Klöckner offenbar von Phishingangriff auf Signal betroffen

Auch Karin Prien und Verena Hubertz sollen von Hacks betroffen sein

Ausgerechnet die Bundesministerin, die für die Umsetzung von Medienkompetenz im Bildungssystem zuständig und verantwortlich ist, fällt auf Phishing rein, obwohl die Sicherheitsbehörden seit Monaten genau davor warnen?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte kürzlich vor Phishingangriffen auf Politikerinnen und Politiker auf Signal gewarnt. [...] Nach Informationen des Spiegels kommen die Angriffe aus Russland.
Das sind aber zwei verschiedene Dinge. Die Russen haben vermutlich niemanden mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen, auf Signal irgendwelche Links anzuklicken...
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Sarazena
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Beitrag von Sarazena »

Nach meiner ganz persönlichen und natürlich unmaßgeblichen Meinung, beschäftigen wir seit geraumer Zeit sogenanntes Spitzenpersonal, das zu doof ist, ein Loch in den Schnee zu pinkeln nicht unbedingt zum ausgewiesenen Fachpersonal des jeweiligen Ressorts zählt. :motz:
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Descartes sagte: >Ich denke, also bin ich.<
Und seit TikTok WISSEN wir: Es geht auch so.
Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Des jeweiligen Ressorts?

Multidisponibel. :boese:
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