Presseschau - Wandzeitung für verschiedene Themen
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Zuwenig Personal und außerdem klingt es nach
Vertuschung.
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Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
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Es gibt Fälle, da bin wäre ich für eine Abschaffung des Art. 102 GG.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 57f4186af3
Mir ist sehr wohl klar, dass die Todesstrafe nicht abschreckt. Aber ihre Vollstreckung reduziert nach jetzigem Stand der Wissenschaft die Wiederholungsgefahr auf Null und verhindert, dass der Steuerzahler jahr(zehnt)elang zahlen muss.
Die Frage, die ich auch noch nicht gelöst habe, ist für welche Taten genau und ab welcher Beweislage. Denn wegen der Unumkehrbarkeit reicht wegen der Möglichkeit von Justizirrtümern das einfache "vernünftige Zweifel schweigen" nicht aus.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 57f4186af3
Mir ist sehr wohl klar, dass die Todesstrafe nicht abschreckt. Aber ihre Vollstreckung reduziert nach jetzigem Stand der Wissenschaft die Wiederholungsgefahr auf Null und verhindert, dass der Steuerzahler jahr(zehnt)elang zahlen muss.
Die Frage, die ich auch noch nicht gelöst habe, ist für welche Taten genau und ab welcher Beweislage. Denn wegen der Unumkehrbarkeit reicht wegen der Möglichkeit von Justizirrtümern das einfache "vernünftige Zweifel schweigen" nicht aus.
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Schandmäulchen
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Gegen den amtierenden Bundeskanzler ist Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet worden.gasman hat geschrieben: Do 23. Okt 2025, 07:57Boah eey! Soo wird es aber nix mit dem Wirtschaftsaufschwung, den unser #KanzlerpraktikantZweiterWahl (#NichtMeinKanzler) gerne heraufbeschwören möchte, sobald sein gesetz- und gerichtsurteilbrechender Innenminister sämtliche Millionen "illegaler Asylbewerber, die sein Stadtbild verschandeln", endlich abgeschoben hat!
Und Merz hat ja sogar noch nachgelegt. Auf die Frage eines Journalisten, was er denn mit seiner Stadtbild-Aussage gemeint habe, antwortet Merz mit seinem widerlichen Grinsen: "Fragen Sie Ihre Töchter".Merz' Stadtbild-Äußerung
Strafanzeige wegen Volksverhetzung
Es hagelt Kritik: Eine Strafanzeige gegen Bundeskanzler Merz wurde gestellt, eine Petition wurde innerhalb eines Tages mehr als 100.000-mal unterschrieben und der Kriminologe Bliesener gibt an, dass häusliche Gewalt eine größere Gefahr sei, als Gewaltdelikte auf der Straße.
Quelle: evangelisch.de
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: der Typ votierte im Bundestagr gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe. Es geht ihm nicht um Frauen und ihre Rechte. Für Merz sind Frauen und ihre Rechte nur dann interessant, wenn er sie für seine rechtspopulistische Agenda instrumentalisieren kann.
Die Petition "Wir sind die Töchter" hat innerhalb des ersten Tages mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt, inzwischen sind es fast 200.00.
Noch etwas. Mit "Fragen Sie Ihre Töchte" hat Merz doch sicher nicht die Tochter der Schwiegereltern seines Parteifreundes Tilman Kuban gemeint? Oder die Eltern der Schwiegertochter seines Unionsfreundes Theo Waigel? Der Artikel zu letzterem im Springerblatt "Welt" vom 1.10.2025 ist sehr schnell verschwunden und war bereits nach drei Tagen nicht mehr abrufbar - aber das Internet vergisst nichts...
Interessant. Für die eigenen Leute verweist man sofort auf die Unschuldsvermutung, aber Millionen Migrant*innen und Beziehende von Bürgergeld unter Generallverdacht zu stellen ist kein Problem? Was für infame Heuchler...Gegen den ehemaligen JU-Vorsitzenden Tilman Kuban stehen strafrechtliche Ermittlungen im Raum. Vor knapp zwei Wochen soll der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestags darüber informiert worden sein.
Das bestätigte nun ein Sprecher der Bundestagsfraktion von CDU und CSU gegenüber ZDFheute. Die Fraktionsspitze nehme die Vorwürfe ernst, heißt es. Gleichzeitig wird auf die Unschuldsvermutung hingewiesen.
Quelle: ZDF
Der legendäre CSU-Ehrenvorsitzende Theo Waigel verteidigt wie kaum ein anderer christliche Werte in seiner Partei. Jetzt ist seine Familie mit einem schweren Fall von häuslicher Gewalt konfrontiert. Die Rolle, die er dabei einnimmt, wirft Fragen auf.
Quelle: Welt vom 18.10.2025, inzwischen nur noch über die Wayback Machine abrufbar
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Dass die Todesstrafe Kosten spart, ist längst widerlegt. Abgesehen davon halte ich dieses Argument für das abscheulichste in dieser Debatte.surfin hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 18:17Mir ist sehr wohl klar, dass die Todesstrafe nicht abschreckt. Aber ihre Vollstreckung reduziert nach jetzigem Stand der Wissenschaft die Wiederholungsgefahr auf Null und verhindert, dass der Steuerzahler jahr(zehnt)elang zahlen muss.
In jedem einzelnen Fall, bei denen die Unschuld der zum Tode Verurteilten erst Jahre später, auch schon nach Vollstreckung nachgewiesen werden konnte, WAREN für die Gerichte über alle Instanzen hinweg eindeutig und unwiderlegbar.Die Frage, die ich auch noch nicht gelöst habe, ist für welche Taten genau und ab welcher Beweislage. Denn wegen der Unumkehrbarkeit reicht wegen der Möglichkeit von Justizirrtümern das einfache "vernünftige Zweifel schweigen" nicht aus.
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Ob der wohl wieder Bewährung bekommt, damit er unter Drogen noch einen Menschen töten kann? Wieso hatte der überhaupt noch einen Führerschein?Der 46-Jährige war einen Tag vor Weihnachten mit 175 Kilometern pro Stunde in ein Stauende auf der Autobahn 9 im Saalekreis gerast. Sein zehnjähriger Sohn starb, die Eltern des Kindes wurden leicht verletzt. Laut Staatsanwaltschaft stand der gelernte Maurer unter dem Einfluss verschiedener berauschender Mittel. [...] Der 46 Jahre alte Angeklagte ließ über seinen Anwalt ausrichten, dass ihm das Geschehene leidtue.
Der Angeklagte stand schon einmal nach einem Unfall vor Gericht. Vor über zwanzig Jahren war er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er - unter Rauschmitteln stehend - einen betrunkenen Fahrradfahrer mit seinem Auto erfasst hatte. Der Mann war damals noch an der Unfallstelle verstorben.
https://www.zeit.de/news/2025-10/23/soh ... iter-offen
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Ich vermute, er hatte ihn nicht noch, sondern wieder.Schandmäulchen hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 19:49 Wieso hatte der überhaupt noch einen Führerschein?
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https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen- ... r-104.htmlSchandmäulchen hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 19:49Ob der wohl wieder Bewährung bekommt, damit er unter Drogen noch einen Menschen töten kann? Wieso hatte der überhaupt noch einen Führerschein?Der 46-Jährige war einen Tag vor Weihnachten mit 175 Kilometern pro Stunde in ein Stauende auf der Autobahn 9 im Saalekreis gerast. Sein zehnjähriger Sohn starb, die Eltern des Kindes wurden leicht verletzt. Laut Staatsanwaltschaft stand der gelernte Maurer unter dem Einfluss verschiedener berauschender Mittel. [...] Der 46 Jahre alte Angeklagte ließ über seinen Anwalt ausrichten, dass ihm das Geschehene leidtue.
Der Angeklagte stand schon einmal nach einem Unfall vor Gericht. Vor über zwanzig Jahren war er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er - unter Rauschmitteln stehend - einen betrunkenen Fahrradfahrer mit seinem Auto erfasst hatte. Der Mann war damals noch an der Unfallstelle verstorben.
https://www.zeit.de/news/2025-10/23/soh ... iter-offen
Zwei Jahre, noch nicht rechtskräftig.
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Danke.
Unter diesem Beitrag sind weitere verlinkt, unter anderem dieser. Da wird eine Pflegedienst-Inhaberin wegen Betrugs angeklagt. Schaden 110.000 Euro, der Dame drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Da stelle mer uns mal janz dumm und fragen uns, welche Strafe wohl jemand zu erwarten hat, der die 10.000- (in Worten: zehntausend-) fache Schadenssumme zu verantworten hat und darüber hinaus einen Amtseid geleistet hat: der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der nicht nur von seiner eigenen Partei, der CDU, sondern auch von der SPD schon vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages geschützt wird.
Unter diesem Beitrag sind weitere verlinkt, unter anderem dieser. Da wird eine Pflegedienst-Inhaberin wegen Betrugs angeklagt. Schaden 110.000 Euro, der Dame drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Da stelle mer uns mal janz dumm und fragen uns, welche Strafe wohl jemand zu erwarten hat, der die 10.000- (in Worten: zehntausend-) fache Schadenssumme zu verantworten hat und darüber hinaus einen Amtseid geleistet hat: der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der nicht nur von seiner eigenen Partei, der CDU, sondern auch von der SPD schon vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages geschützt wird.
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Hat die CDU Berlin nur noch solches Personal?
Berliner Landesrat der Sinti und Roma verurteilt Wortwahl von CDU-Abgeordnetem
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Korruption in der Ukraine:
Merz fordert Selenskyj zur Korruptionsbekämpfung auf
Ausgerechnet Merz, der den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages gegen seinen vermutlich korrupten Parteikumpan Spahn verhindert.
Man kann nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.
Merz fordert Selenskyj zur Korruptionsbekämpfung auf
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