Coronavirus Sars-CoV-2 und Covid-19

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Schandmäulchen
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Coronavirus Sars-CoV-2 und Covid-19

Beitrag von Schandmäulchen »

Sarazena hat geschrieben: Di 1. Sep 2020, 18:20 Den Versuch, sie zu einem Test zu bewegen, grenzt schon an Willkür.
Das sehe ich anders. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht - gegenüber den Heimbewohnern, aber auch gegenüber den anderen Mitarbeitern.

Und dass die Dame an einer genehmigten Demonstration teilgenommen hat, ist ganz offensichtlich NICHT der Grund für ihre Kündigung.
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Sarazena
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Beitrag von Sarazena »

Schandmäulchen hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 09:52 Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht - gegenüber den Heimbewohnern, aber auch gegenüber den anderen Mitarbeitern.
Der Fürsorgepflicht genügt er dadurch, dass er die Dame Freistellt, der Behörde (Gesundheitsamt) den Vorfall meldet und abwartet, bis ein Beweis für die Nichtansteckung vorliegt - z. B. ein negativer Corona-Test nach 5 Tagen, aber das weiß das Amt besser als ich.
Die Kündigung, insbesondere eine fristlose, grenzt an Selbstjustiz und ist blanke Willkür.

In meiner Zeit als Betriebsrätin hätte der Arbeitgeber die Zustimmung zu dieser fristlosen Kündigung nie erhalten. ;-)
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Schandmäulchen
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Beitrag von Schandmäulchen »

Sarazena hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 11:51Der Fürsorgepflicht genügt er dadurch, dass er die Dame Freistellt
Und weiter bezahlt?
Sarazena hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 11:51... und abwartet, bis ein Beweis für die Nichtansteckung vorliegt - z. B. ein negativer Corona-Test
Genau diesen Test hat die Dame aber verweigert.

Und nun?
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Sarazena
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Beitrag von Sarazena »

Schandmäulchen hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 13:13 Genau diesen Test hat die Dame aber verweigert.
Das weiß ich nicht. Vermutlich ist sie nur, wie ich auch, der Meinung, dass der Chef das nicht anweisen darf?
Das ist ein entscheidender Unterschied.! :-!
Wenn sie grundsätzlich den Test verweigert, wird sie möglicherweise Ärger mit dem Amt bekommen.
Daraus kann der Arbeitgeber aber immer noch kein Recht zur Kündigung ableiten :baeh:
Schandmäulchen hat geschrieben: Mi 2. Sep 2020, 13:13 Und weiter bezahlt?
An dieser Stelle kommt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum Tragen, genau genommen § 56 IfSG. Dieser regelt, dass im Falle eines Beschäftigungsverbotes i.S.d. § 31 IfSG seitens des Arbeitgebers eine Entschädigung in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts (§ 56 II IfSG) für sechs Wochen zu zahlen ist.
Wenn der AG alles richtig macht, kriegt er die Kohle auf Antrag vom Amt wieder. ;-)

Und dass das alles so "schön geregelt" ist, ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Kündigung jeder Grundlage entbehrt :-((
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Sarazena
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Beitrag von Sarazena »

Die nächste Welle kommt :-(
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Zwiebel
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Beitrag von Zwiebel »

:fs:
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gasman
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Beitrag von gasman »

Bei LIDL holt wohl keiner das Klopapier, nehme ich an? Oder haben die gerade Nachschub bekommen? :gg:
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Deltazwo
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Beitrag von Deltazwo »

Mir graut schon davor das dieses Bunkern wieder beginnt.
Leere Regale obwohl gar nichts los ist... wiederlich.
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Sarazena
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Beitrag von Sarazena »

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Deltazwo
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Beitrag von Deltazwo »

Ich war eben bei einem großen Edekamarkt, das meiste Toilettenpapier war ausverkauft! :-O
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